Fahrtenbuch Software

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Fahrtenbuch Software

Thema Finanzamt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin, hat am 21.01.2002 Festlegungen unter anderem zum Thema "Fahrtenbuch" getroffen, die als Vorgabe für das Führen eines Fahrtenbuches dienen.

Fahrtenbücher, die beim Finanzamt vorgelegt und anerkannt werden sollen, müssen diesen Festlegungen genügen. Insbesondere sind dabei die Bedingungen zu beachten:

  • Nachträgliche, unprotokollierte Änderungen ausschliessbar
  • Vollständige Angaben aller notwendigen Datenfelder
  • Lückenlose Aufzeichnung

  • Das Schreiben des BMF können Sie sich hier im Detail anschauen:


    Die Anforderungen, die durch das BMF an ein Fahrtenbuch gestellt wurden, müssen demnach auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch gewährleistet sein.

    Die Software muss also so umgesetzt sein, dass entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, um die Anforderungen zu erfüllen und dem Benutzer eines elektronischen Fahrtenbuches die Möglichkeit zu geben, gegenüber dem Finanzamt die Erfüllung der Anforderungen zu begründen.


     Anerkennung des Elektronischen Fahrtenbuchs

    Ein elektronisches Fahrtenbuch wird anerkannt, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem schriftlich geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen.

    Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden.

    Unter Beachtung dieser Vorgaben steht einer Anerkennung durch das Finanzamt nichts mehr im Wege - unabhängig davon ob das Fahrtenbuch schriftlich oder in elektronischer Form geführt wird.


    Weiterführende Fragen zum Thema Fahrtenbuch






    (alle Angaben ohne Gewähr)