Fahrtenbuch Software

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Auszug aus dem Schreibens des BMF

Die für das Führen des Fahrtenbuches wichtigsten Auszüge aus dem Schreiben des BMF vom 21.01.2002 können Sie hier nachlesen. Sie können auch das ganze Schreiben des BMF ansehen.

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III. Tatsächliche Ermittlung des privaten Nutzungswertes

1. Führen eines Fahrtenbuches
Ein Fahrtenbuch soll die Zuordnung von Fahrten zur betrieblichen und beruflichen Sphäre ermöglichen und darstellen. Es muss laufend geführt werden.

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2. Elektronisches Fahrtenbuch
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen.
Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden.

3. Anforderungen an ein Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten [...]: Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel, Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner. [...]

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4. Nichtanerkennung eines Fahrtenbuches
Wird die Ordnungsmäßigkeit der Führung eines Fahrtenbuches von der Finaznverwaltung z.B. anlässlich einer Betriebsprüfung nicht anerkannt, ist die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten nach den Pauschsätzen zu bewerten.

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(alle Angaben ohne Gewähr)