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Elektronisches Fahrtenbuch: Pflichten

Beim Führen eines Fahrtenbuches sind dem Fahrtebuchführer bestimmte Pflichten von seiten des Gesetzgebers vorgegeben.
Dabei muss i. A. nicht zwischen privaten und geschäftlichen Fahrten unterschieden werden. In beiden Fällen gelten die gleichen Bestimmungen, im Fall von bestimmten Berufsgruppen sind aber Vereinfachungen möglich.

 Pflichten

Die Aufzeichnungen der Fahrten sind laufend, d. h. zeitnah zu den einzelnen Fahrten, vorzunehmen. Darüber hinaus müssen lückenlos sämtliche Fahrten während eines Wirtschaftsjahres erfasst werden.

Es bestehen berufsspezifische Sonderfälle, bei denen eine Erleichterung der zu erfassenden Daten erlaubt werden:
Beispielsweise Automatenlieferanten oder Kurierdienstfahrer, die regelmäßig aus betrieblichen bzw. beruflichen Gründen weite Strecken mit mehreren unterschiedlichen Reisezielen zurücklegen.

Fahrlehrer oder Taxifahrer müssen Ihre Fahrten innerhalb ihres sogenannten Pflichtgebietes nicht so detailliert führen. Es reicht aus, Startzeit und Endzeit mit der Angabe der zurückgelegten Kilometer zu protokollieren.

Für alle anderen Personengruppen gelten die Pflichten für das Führen eines Fahrtenbuches.
Ein elektronisches Fahrtenbuch kann die Verwaltung und Eingabe der Fahrten sowohl leichter, bequemer als auch sicherer machen und bietet zudem die Möglichkeit, die Eingaben auf Vollständigkeit und Korrektheit prüfen zu lassen.

  Wann wird das Führen eines Fahrtenbuches zur Pflicht?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Halter eines Fahrzeuges zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden.

Diese Pflicht kann auferlegt werden, wenn
  • mit dem Fahrzeug eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften begangen wurde
  • die Feststellung des Fahrers innerhalb der Verjährungsfrist nicht möglich war.


  • Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer Zuwiderhandlung gegen eine Verkehrsvorschrift der Fahrer zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung strikt nicht genannt wird.

    Dann kann dem Halter des Fahrzeug das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

    Durch die Fahrtenbuchauflage soll sichergestellt werden, daß die Feststellung des Fahrzeugführers zukünftig rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist ermöglicht wird.

    Die gesetzliche Grundlage zu diesen Angaben können Sie nachlesen in: §31a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).


    Weiterführende Fragen zum Thema Fahrtenbuch






    (alle Angaben ohne Gewähr)