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Geschäftsreisen und Fahrtenbuch

Wie auch für private Fahrten gilt für betrieblich / geschäftlich bedingte Fahrten, also beispielsweise Geschäftsreisen, daß diese im Fahrtenbuch lückenlos protokolliert und als solche deklariert werden müssen.

Bei Nutzung eines Fahrtenbuches wird dann zu dem zu versteuernden geldwerten Vorteil lediglich der Anteil privater Nutzung zu Grunde gelegt. Die betrieblich / geschäftliche bedingten Fahrten fliessen in die Berechnung des geldwerten Vorteils natürlich nicht ein.

Bei einem geringen Anteil an Privatnutzung ergeben sich damit grosse Steuersparpotentiale. Eine individuelle Berechnung Ihres Sparpotentials können Sie sich mit unserem kostenlosen Vergleichsrechner ermitteln lassen.

Weiterführende Fragen zum Thema Fahrtenbuch






(alle Angaben ohne Gewähr)